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Statuten



STATUTEN
VEREIN JAPANISCHE SCHULE IN ZÜRICH

 

Schulgeld


  1. Trimester 2. Trimester 3. Trimester Jährlich Zulassungsgebühr
Ganztagsschule 2,700 3,300 2,030 8,030 1,000
Samstagsschule 1-9 Klasse 570 920 520 2,010 400
Kindergarten 470 770 430 1,670
International Klass / AM 520 850 480 1,850
International Klass / PM 550 900 500 1,950
High school 590 970 540 2,100

(CHF)

Artikel 1

Diese Regulierungen basieren auf Artikel 11 (Zahlung der Schule) der "Regeln für die Verwaltung der Tagesschule" und "Regeln für die Verwaltung der Samstagsschule" und legen die Regeln für die (Schul-) Zahlungsmethoden und die Massahmen im Falle eines Zahlungsverzugs fest.

Artikel 2

Jedes Schuljahr wird die Höhe des Schulgeldes überprüft und angepasst.

Artikel 3 (Aufnahmegebühr)

Die Aufnahmegebühr wird nur einmal zum Zeitpunkt der Aufnahme/des Üertritts bezahlt.
Die Zahlung ist auch erforderlich, wenn ein Schüler von der Samstagsschule an die Tagesschule wechselt.
Die Aufnahmegebühr muss innerhalb der vorgesehenen Frist bezahlt werden. Die Aufnahme wird nur dann offiziell bewilligt, wenn die Aufnahmegebühr fristgerecht bezahlt wurde.
Eine Rückerstattung der geleisteten Zahlung ist unter keinen Umständen möglich.
Alle Kinder von Mitgliedern der "Korporation der japanischen Schule in Zürich" sind von der Hälfte der vorgeschriebenen Aufnahmegebühren befreit.
Wenn drei oder mehr Kinder desselben Haushalts in unserer Schule angemeldet sind, wird die Aufnahmegebühr ab dem dritten angemeldeten Kind befreit.
Wenn ein Schüler, von dem im Voraus bekannt ist, dass er zum Zeitpunkt der Aufnahme für weniger als ein halbes Jahr an unserer Schule eingeschrieben ist, ist er/sie von der Hälfte der vorgeschriebenen Aufnahmegebühr befreit. Andere Befreiungsregelungen können jedoch nicht mit dieser Regelung kombiniert werden.

Artikel 4 (Studiengebühren)

Die Studiengebühren müssen bis zum festgelegten Datum für jedes Trimester bezahlt werden. Bei einem Üertritt wöhrend des Semesters ist ein anteiliger Betrag auf der Grundlage der jährlichen Studiengebühr zu zahlen.
Wenn drei oder mehr Kinder eines Haushalts an unserer Schule angemeldet sind, wird ab dem dritten angemeldeten Kind die Hälfte des Schulgeldes erlassen.
Bei vorübergehender Abwesenheit eines Schülers wird ihm die Hälfte des Schulgeldes erlassen.
Wenn ein Schüler nach Beginn des Schuljahres in die Schule wechselt und die Anzahl der Fehltage weniger als die Hälfte der verbleibenden Unterrichtstage beträgt, wird die Hälfte der bezahlten Schulgebühr zurückerstattet. Dies gilt jedoch nicht für Üertritte während des Trimesters.

Artikel 5 (Zahlungsmethoden)

Üerweisen Sie eine Transferzahlung auf das angegebene Bankkonto.
Bei den Zahlungen für die Tagesschule können Sie zwischen "Semesterzahlung" und "Ratenzahlung" wählen. Wenn Sie eine Ratenzahlung wünschen, müssen Sie sich mindestens 10 Tage vor Beginn des Semesters im Schulbüro melden. Wenn Sie "Ratenzahlung" wählen, wird eine Kommission erhoben.
Erfolgt die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitstermin, wird eine separate Gebühr für die Mahnung erhoben. Einzelheiten werden separat festgelegt.

Bank
Account holder

CREDIT SUISSE AG
JAPANISCHE SCHULE IN ZÜRICH

IBAN CH84 0483 5012 1026 7000 1

Artikel 6 (Verschiedene Gebühren)

Für jede von der Schule ausgestellte Bescheinigung (Zahlungsbescheinigung, Zeugnis,
Einschreibebescheinigung usw.) wird eine Gebühr von 7 CHF erhoben.

 

Mahnung und Betreibung

Wer die Beitragsrechnung nicht pünktlich bezahlt, verursacht einen administrativen
Mehraufwand. Als Entschädigung dafür erhebt die Japanische Schule in Zürich eine
Mahngebühr.

Auf jeder Schulgeldrechnung ist die Zahlungsfrist angegeben. Erfolgt die Zahlung nicht
fristgerecht, wird eine Mahnung mit erneuter Zahlungsfrist verschickt. Erfolgt die Zahlung
erneut nicht, wird eine kostenpflichtige zweite Mahnung verschickt. Für die zweite Mahnung
erhebt die Japanische Schule in Zürich eine Mahngebühr von CHF 20.

Bei frühzeitig gemeldeten Zahlungsschwierigkeiten prüft die Japanische Schule in Zürich
einen Ratenplan. Alle Mahnungen und Anweisungen werden auf Japanisch zugestellt.

Bleibt die Zahlung trotzdem aus, wird die Betreibung eingeleitet.

Eine Betreibung zieht einen sofortigen Schulausschluss des Schülers nach sich.

 

(28.02.2017)

 
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